Rechtanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
Tel. 8 - 18 Uhr:
040 355 66 415
Anwaltsgebühren
Die
Anwaltsgebühren
können
sich
nach
dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG),
oder
nach
der
Vereinbarung
zwischen
Auftraggeber
und
Rechtsanwalt
ergeben.
In
den
meisten
erbschaftsrechtlichen
Verfahren
vor
Gericht
werden
die
Anwaltsgebühren
nach
den
Tabellen
zum
RVG
abgerechnet.
Bei
der
Erstberatung
oder
der
außergerichtlichen
Vertretung
ist
es
aber
üblich,
dass
Anwalt
und
Mandant
sich
auf
Pauschal-
oder
Stundensätze
einigen,
die
den
Aufwand
besser
erfassen als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren.
Eine
Erstberatung
kann
mit
einer
Stunde
zu
EUR
150,00
zzgl.
MWSt.
erfolgen,
das
sind
insgesamt
EUR
178,50
inkl.
MWSt.
Das
ist
meist
günstiger,
als
in
der
Abwicklung der Erbschaft Fehler zu machen.
Bei
aufwändigen
Erbstreitigkeiten
kann
auch
ein
Erfolgshonorar
vereinbart
werden,
wenn
der
Mandant
nicht
in
der
Lage
ist,
die
Gebühren
vollständig
aus
eigenen Mitteln zu zahlen.
Die
Frage
der
entstehenden
Gebühren
kann
jederzeit
offen
angesprochen
werden.