ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Anwaltsgebühren Die    Anwaltsgebühren    können    sich    nach    dem    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),   oder   nach   der   Vereinbarung   zwischen   Auftraggeber   und   Rechtsanwalt ergeben.  In     den     meisten     erbschaftsrechtlichen     Verfahren     vor     Gericht     werden     die Anwaltsgebühren   nach   den Tabellen   zum   RVG   abgerechnet.      Bei   der   Erstberatung oder    der    außergerichtlichen    Vertretung    ist    es    aber    üblich,    dass    Anwalt    und Mandant   sich   auf   Pauschal-   oder   Stundensätze   einigen,   die   den   Aufwand   besser erfassen als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren. Eine   Erstberatung   kann   mit   einer   Stunde   zu   EUR   150,00   zzgl.   MWSt.   erfolgen, das   sind   insgesamt   EUR   178,50   inkl.   MWSt.   Das   ist   meist   günstiger,   als   in   der Abwicklung der Erbschaft Fehler zu machen. Bei    aufwändigen    Erbstreitigkeiten    kann    auch    ein    Erfolgshonorar    vereinbart werden,   wenn   der   Mandant   nicht   in   der   Lage   ist,   die   Gebühren   vollständig   aus eigenen Mitteln zu zahlen. Die    Frage    der    entstehenden    Gebühren    kann    jederzeit    offen    angesprochen werden.