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Böswillige Schenkungen Das   Erbrecht   kennt   sogenannte   böswillige   Schenkungen.   Das   bedeutet,   dass   der Erblasser   zu   Lebzeiten   Vermögen   an   Dritte   gegeben   hat,   um   einen   oder   mehrere Vertragserben zu schädigen. Auch     ein     Pflichtteilsberechtigter     kann     verlangen,     dass     Schenkungen     zu Lebzeiten, die seinen Pflichtteil verkleinern, berücksichtigt werden. Das kann bis zu 10 Jahre zurückverfolgt werden. Unter   Umständen   kann   er   sogar   von   dem   Beschenkten   die   Herausgabe   des Geschenks verlangen.