Rechtanwalt
Cyrus Zahedy
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Böswillige Schenkungen
Das
Erbrecht
kennt
sogenannte
böswillige
Schenkungen.
Das
bedeutet,
dass
der
Erblasser
zu
Lebzeiten
Vermögen
an
Dritte
gegeben
hat,
um
einen
oder
mehrere
Vertragserben zu schädigen.
Auch
ein
Pflichtteilsberechtigter
kann
verlangen,
dass
Schenkungen
zu
Lebzeiten, die seinen Pflichtteil verkleinern, berücksichtigt werden.
Das kann bis zu 10 Jahre zurückverfolgt werden.
Unter
Umständen
kann
er
sogar
von
dem
Beschenkten
die
Herausgabe
des
Geschenks verlangen.