ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Binationale Ehen, Vermögen im Ausland und Erbfälle mit Auslandsbezug Wer    im    Ausland    gelebt    hat,    Vermögen    dort    besitz    oder    eine    ausländische Staatsangehörigkeit    hat,    sollte    prüfen,    was    mit    seinem    Erbe    im    Falle    des Ablebens     passiert.     Ob     er     nach     deutschem     Recht,     dem     Recht     seines Heimatstaates   oder   eines   anderen   Landes   beerbt   wird,   bestimmt   sich   nach   den Regeln   des   Internationalen   Privatrecht   und   innerhalb   der   EU   nach   der   seit   dem 17.8.2015   geltenden   EU-Erbrechts-Verordnung   (EUErbVO).   Dieses   knüpft   nicht mehr    an    die    Staatsangehörigkeit,    sondern    an    den    letzten    gewöhnlichen Aufenthalt an. Um   hier   Überaschungen   zu   vermeiden,   sollte   man   sich   gut   beraten   lassen   und seine Wünsche in einem Testament regeln.