Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
Tel. 8 - 18 Uhr:
040 355 66 415
Binationale Ehen, Vermögen im Ausland und Erbfälle mit Auslandsbezug
Wer
im
Ausland
gelebt
hat,
Vermögen
dort
besitz
oder
eine
ausländische
Staatsangehörigkeit
hat,
sollte
prüfen,
was
mit
seinem
Erbe
im
Falle
des
Ablebens
passiert.
Ob
er
nach
deutschem
Recht,
dem
Recht
seines
Heimatstaates
oder
eines
anderen
Landes
beerbt
wird,
bestimmt
sich
nach
den
Regeln
des
Internationalen
Privatrecht
und
innerhalb
der
EU
nach
der
seit
dem
17.8.2015
geltenden
EU-Erbrechts-Verordnung
(EUErbVO).
Dieses
knüpft
nicht
mehr
an
die
Staatsangehörigkeit,
sondern
an
den
letzten
gewöhnlichen
Aufenthalt an.
Um
hier
Überaschungen
zu
vermeiden,
sollte
man
sich
gut
beraten
lassen
und
seine Wünsche in einem Testament regeln.