Fachanwalt für
Familienrecht
Anwalt für Erbrecht
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
U 3 Rathaus, 150 m
Tel. 040 - 355 66 415 /
040 - 766 198 44
Fax 040 - 766 198 98
Erbschaft Pflichtteil Nachlass Testament Erbvertrag
Erst der Trauerfall und dann Streit um das liebe Geld?
Nach
dem
Tod
eines
Menschen
kommt
es
oft
bei
den
Hinterbliebenen
zu
Streit
um
Erbschaftsansprüche.
Den
kann
man
aber
auch
zu
Lebzeiten
vorausschauend
vermeiden.
Nur
bei
einfachen
Fällen
kommt
man
ohne
Anwalt
aus.
Selbst
wenn
man
in
einem
Testament
nicht
berücksichtigt
worden
ist,
kann
etwa
ein
Abkömmling
(Tochter,
Sohn,
Enkelkinder)
oder
Ehegatte
Pflichtteilsansprüche
geltend
machen.
Wer
aber
solche,
nicht
gewollte
Streitigkeiten
vermeiden
möchte,
sollte
sich
zu
Lebzeiten
schon
Gedanken
machen.
Ich
helfe
beim
Entwurf
eines
Testaments,
eines
Erbvertrags
oder
eines
gemeinschaftlichen
Testament,
zum
Beispiel
bei
Ehegatten.
Besonders
bei
Vermögen
oder
Unternehmen
und
selbständigen
Berufen
sollte
man
genau
festlegen,
wie
eine
Aufteilung
nach
dem
Tode
auszusehen
hat.
Ungeklärte
Fragen
können
hier
dem
Unternehmen
aber
auch
der
Familie unwiderruflich Schaden zufügen.
Melden
Sie
sich
für
eine
Erstberatung.
Diese
erfolgt
am
besten
in
meinem
Büro.
Wenn
Sie
auswärts
wohnen,
kann
sie auch am Telefon erfolgen.
Kompetente
Beratung
auch
für
Partner
binationaler
Ehen
über das im Erbfall anzuwendende Recht.
“Am meisten hat meine Gegneer beeindruckt, dass
ich mir einen guten Anwalt leisten konnte !”
Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Direkt verbunden für
erste Info und Termin:
040 - 355 66 415
Aus Gesetz und
Rechtsprechung:
§ 2325 BGB:
Schenkung vor Erbfall kann bis
10 Jahren später noch beim
Pflichtteil erhöhend berücksichtigt
werden.