ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Fachanwalt für Familienrecht Anwalt für Erbrecht Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg U 3 Rathaus, 150 m Tel. 040 - 355 66 415 / 040 - 766 198 44 Fax  040 - 766 198 98
Erbschaft   Pflichtteil   Nachlass   Testament   Erbvertrag
Erst der Trauerfall und dann Streit um das liebe Geld? Nach    dem    Tod    eines    Menschen    kommt    es    oft    bei    den Hinterbliebenen    zu    Streit    um    Erbschaftsansprüche.    Den kann     man     aber     auch     zu     Lebzeiten     vorausschauend vermeiden. Nur   bei   einfachen   Fällen   kommt   man   ohne   Anwalt   aus. Selbst   wenn   man   in   einem   Testament   nicht   berücksichtigt worden    ist,    kann    etwa    ein    Abkömmling    (Tochter,    Sohn, Enkelkinder)    oder    Ehegatte    Pflichtteilsansprüche    geltend machen. Wer   aber   solche,   nicht   gewollte   Streitigkeiten   vermeiden möchte,   sollte   sich   zu   Lebzeiten   schon   Gedanken   machen. Ich   helfe   beim   Entwurf   eines Testaments,   eines   Erbvertrags oder   eines   gemeinschaftlichen   Testament,   zum   Beispiel   bei Ehegatten. Besonders      bei      Vermögen      oder      Unternehmen      und selbständigen   Berufen   sollte   man   genau   festlegen,   wie   eine Aufteilung    nach    dem    Tode    auszusehen    hat.    Ungeklärte Fragen    können    hier    dem    Unternehmen    aber    auch    der Familie unwiderruflich Schaden zufügen. Melden   Sie   sich   für   eine   Erstberatung.   Diese   erfolgt   am besten   in   meinem   Büro.   Wenn   Sie   auswärts   wohnen,   kann sie auch am Telefon erfolgen. Kompetente   Beratung   auch   für   Partner   binationaler   Ehen über das im Erbfall anzuwendende Recht.
“Am meisten hat meine Gegneer beeindruckt, dass ich mir einen guten Anwalt leisten konnte !”
      Rechtsanwalt       Cyrus Zahedy  Direkt verbunden für   erste Info und Termin:      040 - 355 66 415 Aus Gesetz und Rechtsprechung: § 2325 BGB: Schenkung vor Erbfall kann bis 10 Jahren später noch beim Pflichtteil erhöhend berücksichtigt werden.