ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Pflichtteilsansprüche Selbst    wenn    jemand    in    einem    Testament    oder    in    einem    Erbvertrag    nicht berücksichtigt   worden   ist,   kann   er   einen   Anspruch   auf   einen   Teil   des   Erbes haben.   Dann   wenn   es   sich   zum   Beispiel   um   gesetzliche   Erben   wie   etwa   die Kinder oder den Ehegatten handelt. Hier besteht das Recht, einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Der   besteht   in   der   Regel   in   der   Hälfte   des   gesetzlichen   Anspruchs.   Das   kann bei einem großen Erbe und Vermögen ein erheblicher Geldbetrag sein. Dennoch    erhält    man    diesen    Pflichtteil    oftmals    nicht    ohne    Streit    und    ohne anwaltliche    Hilfe.    Manchmal    ist    auch    die    gerichtliche    Geltendmachung notwendig. Aus   welchem   Erbe   aber   sich   der   Pflichtteil   berechnet   und   welche   Quote   er hat, ist nicht ohne genaue Ermittlungen zu berechnen. Mit   meiner   Hilfe   können   Sie   mit   den   Erben   Ihren   Pflichtteil   herausverlangen und    wenn    alles    nicht    hilft,    werden    wir    dieses    mit    Hilfe    der    Gerichte durchzusetzen.