Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
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Pflichtteilsansprüche
Selbst
wenn
jemand
in
einem
Testament
oder
in
einem
Erbvertrag
nicht
berücksichtigt
worden
ist,
kann
er
einen
Anspruch
auf
einen
Teil
des
Erbes
haben.
Dann
wenn
es
sich
zum
Beispiel
um
gesetzliche
Erben
wie
etwa
die
Kinder oder den Ehegatten handelt.
Hier besteht das Recht, einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.
Der
besteht
in
der
Regel
in
der
Hälfte
des
gesetzlichen
Anspruchs.
Das
kann
bei einem großen Erbe und Vermögen ein erheblicher Geldbetrag sein.
Dennoch
erhält
man
diesen
Pflichtteil
oftmals
nicht
ohne
Streit
und
ohne
anwaltliche
Hilfe.
Manchmal
ist
auch
die
gerichtliche
Geltendmachung
notwendig.
Aus
welchem
Erbe
aber
sich
der
Pflichtteil
berechnet
und
welche
Quote
er
hat, ist nicht ohne genaue Ermittlungen zu berechnen.
Mit
meiner
Hilfe
können
Sie
mit
den
Erben
Ihren
Pflichtteil
herausverlangen
und
wenn
alles
nicht
hilft,
werden
wir
dieses
mit
Hilfe
der
Gerichte
durchzusetzen.