ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente Erbverträge   können   mit   Dritten,   auch   den   Erben   geschlossen   werden.   Sie   sind verbindlich,     auch     nach     dem     Tode.     Ein     Rücktritt     ist     nur     unter     engen Voraussetzungen möglich. Ehegattten   können   ein   gemeinschaftliches   Testament   verfassen.   Sie   können   sich darin   gegenseitig   bedenken   und   Regelungen   vorsehen,   wer   nach   dem   Tode   des Zweitversterbenden erben soll. Haben    sich    Ehegatten    gegenseitig    als    Erben    eingesetzt,    spricht    man    vom Berliner Testament.