Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
Tel. 8 - 18 Uhr:
040 355 66 415
Erbschaft
Wenn
ein
Erbfall
eintritt,
dann
hinterlässt
der
Erblasser
Vermögenswerte
als
auch
Verbindlichkeiten.
Die
Erben
oder
sonstige
dazu
bevollmächtigte
Personen
müssen
sich
um
die
Abwicklung
und
Auseinandersetzung
der
Hinterlassenschaft
kümmern. Auch laufende Verträge müssen gekündigt oder abgewickelt werden.
Nur
wenn
etwa
nur
ein
Kind
vorhanden
ist
und
keine
sonstigen
Personen
bedacht
worden
sind,
kann
die
Abwicklung
ohne
anwaltliche
Hilfe
erfolgen.
Schon
bei
zwei
Erben
ist
fraglich,
wer
welche
Erbquote
hat,
wer
welche
Vorausempfänge
zu
Lebzeiten erhalten hat und wie sich das auf die Erbquoten auswirkt.
Hier sollte von Anfang an ein Anwalt mit der Ermittlung beauftragt werden.
Wenn
ein
Testament
oder
ein
Erbvertrag
vorhanden
ist,
mag
fraglich
sein,
ob
damit
alles
geregelt
ist.
Manch
einer
fühlt
sich
übergangen
und
möchte
wissen,
ob
er
oder
sie
nicht
doch
noch
Rechte
hat.
Das
kann
in
einer
Erstberatung
oftmals gesagt werden.
Erbstreitigkeiten
können
ohne
oder
mit
Hilfe
eines
Anwalts
außergerichtlich
geregelt werden. Das spart einiges an Kosten.
In
einigen
Fälle
muss
aber
das
Nachlassgericht
entscheiden.
Hier
hilft
Ihnen
mein
Büro, den richtigen Antrag zu stellen und Ihre Rechte durchzusetzen.