ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Erbschaft Wenn   ein   Erbfall   eintritt,   dann   hinterlässt   der   Erblasser   Vermögenswerte   als   auch Verbindlichkeiten.    Die    Erben    oder    sonstige    dazu    bevollmächtigte    Personen müssen   sich   um   die   Abwicklung   und   Auseinandersetzung   der   Hinterlassenschaft kümmern. Auch laufende Verträge müssen gekündigt oder abgewickelt werden. Nur   wenn   etwa   nur   ein   Kind   vorhanden   ist   und   keine   sonstigen   Personen   bedacht worden   sind,      kann   die   Abwicklung   ohne   anwaltliche   Hilfe   erfolgen.   Schon   bei zwei   Erben   ist   fraglich,   wer   welche   Erbquote   hat,   wer   welche   Vorausempfänge   zu Lebzeiten erhalten hat und wie sich das auf die Erbquoten auswirkt. Hier sollte von Anfang an ein Anwalt mit der Ermittlung beauftragt werden. Wenn   ein   Testament   oder   ein   Erbvertrag   vorhanden   ist,   mag   fraglich   sein,   ob damit   alles   geregelt   ist.   Manch   einer   fühlt   sich   übergangen   und   möchte   wissen, ob   er   oder   sie   nicht   doch   noch   Rechte   hat.   Das   kann   in   einer   Erstberatung oftmals gesagt werden. Erbstreitigkeiten    können    ohne    oder    mit    Hilfe    eines    Anwalts    außergerichtlich geregelt werden. Das spart einiges an Kosten. In   einigen   Fälle   muss   aber   das   Nachlassgericht   entscheiden.   Hier   hilft   Ihnen   mein Büro, den richtigen Antrag zu stellen und Ihre Rechte durchzusetzen.