ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Auseinandersetzung Wenn    feststeht,    wer    Erbe    geworden    ist    und    welche    Vermögenswerte, Forderungen    oder    Verbindlichkeiten    bestehen    kann    jeder    Miterbe    die Auseinandersetzung verlangen, § 2042 BGB. Zunächst    sind    die    Nachlassverbindlichkeiten    zu    zahlen.    Dann    sind Vermächtnisse    oder    Auflagen    zu    bedienen    und    zum    Schluss    ist    der verbleibende     Überschuss     unter     den     Erben     nach     ihren     Erbteilen aufzuteilen. Am   besten   entwirft   der   Anwalt   einen   Auseinandersetzungsvereinbarung, wo   die   Einzelheiten   und   auch   die   für   die   Erben   gedachten   Geldbeträge oder    Gegenstände    aufgelistet    sind.    Diese    wird    dann    von    den    Erben unterzeichnet.