ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Testamentsvollstreckung Möchte   man   die   Abwicklung   der   Vermögensübergabe   nach   seinem   Tode ordentlich    geregelt    wissen,    kann    man    eine    Testamentsvollstreckung anordnen. Dazu   wird   im   Testament   ein   Testamentsvollstrecker   benannt,   der   nach dem   Todesfall   die   Erben   ermittelt,   das   Vermögen   erfasst   und   sicherstellt und die Auseinandersetzung der Erbschaft vorbereitet. Eine   Testamentsvollstreckung    kann    auch    sinnvoll    sein,    wenn    ein    Erbe Leistungen   vom   Staat   bezieht.   Denn   der   Staat   kann   sich   die   in   den   letzten zehn   Jahre   gezahlte   Sozialhilfe   zurückholen.   Außerdem   muss   das   Erbe bis    auf    geringe    Schonbeträge    aufgebraucht    werden,    so    dass    für    die folgenden Generationen nicht mehr zu erben ist. Eine Testamentsvollstreckung   hindert   den   Zugriff   des   Staates   auf   das   Erbe und kann bewirken, dass das Erbe sinnvoll eingesetzt wird.