Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
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Testamentsvollstreckung
Möchte
man
die
Abwicklung
der
Vermögensübergabe
nach
seinem
Tode
ordentlich
geregelt
wissen,
kann
man
eine
Testamentsvollstreckung
anordnen.
Dazu
wird
im
Testament
ein
Testamentsvollstrecker
benannt,
der
nach
dem
Todesfall
die
Erben
ermittelt,
das
Vermögen
erfasst
und
sicherstellt
und die Auseinandersetzung der Erbschaft vorbereitet.
Eine
Testamentsvollstreckung
kann
auch
sinnvoll
sein,
wenn
ein
Erbe
Leistungen
vom
Staat
bezieht.
Denn
der
Staat
kann
sich
die
in
den
letzten
zehn
Jahre
gezahlte
Sozialhilfe
zurückholen.
Außerdem
muss
das
Erbe
bis
auf
geringe
Schonbeträge
aufgebraucht
werden,
so
dass
für
die
folgenden Generationen nicht mehr zu erben ist.
Eine
Testamentsvollstreckung
hindert
den
Zugriff
des
Staates
auf
das
Erbe
und kann bewirken, dass das Erbe sinnvoll eingesetzt wird.